Protestkundgebung Domshof

Protestkundgebung Umgestaltung der Domsheide

Liebe Freundinnen und Freunde,
am 12.08.2025 findet ab 17.30 Uhr vor dem Konzerthaus Glocke/Domsheide eine Kundgebung gegen die Pläne des Senats zur Umgestaltung der Domsheide statt. Die Kundgebung wird veranstaltet von einem Bündnis aus Forum Barrierefreies Bremen, Arbeitskreis Bremer Protest, dem Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen, SelbstBestimmt Leben Bremen, unserer LAG Selbsthilfe Bremen und dem SOVD Bremen. Anlass für Ort und Datum der Protestkundgebung ist eine öffentliche Veranstaltung ab 18.00 Uhr in der Glocke des sogenannten Gestaltungsgremiums für die Domsheide. Dieses Gremium wurde vom Bremer Senat initiiert, um unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen, darunter auch Interessensvertreter*innen behinderter Menschen, die Planungen zur Umgestaltung der Domsheide weiter voranzutreiben.

Die Ergebnisse dieses Prozesses stellt das Gestaltungsgremium am 12.8.2025 ab 18.00 Uhr in der Glocke der Öffentlichkeit vor, dort kommen auch Vertretungen unseres Bündnisses zu Wort. Problematisch an diesem Prozess war von Anfang an, dass das Gremium sich nur mit der Planungsvariante befasste, die aus unserer Sicht nicht barrierefrei ist. Bei der Kundgebung geht es uns und den übrigen Mitgliedern des Bündnisses darum, darauf noch mal hinzuweisen und die Aufmerksamkeit noch mal auf den barrierefreien Vorschlag zur Umgestaltung der Domsheide zu lenken. Dieser war im Auftrag der früheren Senatorin für Bau und Verkehr entwickelt und von ihr auch favorisiert worden. Worum es im Einzelnen geht, das hat Martina Reicksmann vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen gut zusammengefasst, darum ist das an dieser Stelle mal eingefügt:
„Seit Langem ist der Umbau der Haltestellenanlage an der Domsheide in der Diskussion. Der Senat hält unverändert an seinen Plänen fest, die Haltestellen der Bus- und Straßenbahnlinien 24, 25, 4, 6 und 8, die an der Domsheide auf der sog. Nord-Süd-Achse verkehren, in der Balgebrückstraße zu belassen und sie dort um weitere 50 m in Richtung Wilhelm-Kaisen-Brücke zu verschieben. Die Haltestelle der Linien 2 und 3, die auf der sog. Ost-West-Achse verkehren, sollen hingegen vor dem alten Postamt bleiben, allerdings um ca. 35 m in Richtung Westen verschoben werden. Die Umstiegswege werden dadurch zu lang und wegen des langgezogenen Gefälles in der Balgebrückstraße insbesondere für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen auch zu beschwerlich. Die alternative Planung, bei der alle Haltestellen auf die Platzfläche zwischen Konzerthaus Glocke, altem Postamt und Landgericht verlegt werden würden, soll nicht weiterverfolgt werden.“

Gerald Wagner, die LAGS Bremen und das gesamte Bündnis für eine barrierefreie Domsheide

Achtung Baustelle bei der Villa

Achtung Baustelle!

im Haus Schwachhauser Heerstraße 266 wird der große Veranstaltungssaal im Erdgeschoss saniert.
Bitte seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie sich dem Eingang nähern. Es gibt eine Absperrung, so dass man stellenweise auf dem Rasen laufen muss. Die Haustür ist häufig weit geöffnet. Die Tür geht nach außen auf.
Außerdem stehen weniger Parkplätze zur Verfügung.
Die Bauarbeiten werden einige Wochen andauern.

Es grüßt
Der Vorstand

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bsvb.org veröffentlichten Webauftritt des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen e.V.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im dritten Quartal 2024 vorgenommenen Selbstbewertung, sowie auf einer von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik vorgenommenen Bewertung im Rahmen einer vereinfachten Überprüfung am 29.03.2023.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Es liegen zurzeit noch keine Übersetzungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache vor.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 08.11.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden?

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 0421 – 24 40 16 10

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

Telefon: 0421 – 24 40 16 10

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie können sich über diese Dinge beschweren:        

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59

28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

 

 

 

 

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