Hör- / Sehbehinderte
Ansprechpartnerin: Anette Paul,
Kontakt über die Blinden- und Sehbehindertenberatungsstelle,
Telefon: 04 21 - 24 40 16 – 11,
E-Mail: beratung[at]bsvb.org
Merkzeichen Taubblind
Endlich ist es so weit, dass das Merkzeichen tbl für Taubblindheit im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden kann. Wir möchten allen, die davon betroffen sein könnten, Mut machen, es zu beantragen.
Die Voraussetzungen dafür sind, wenn im Ausweis 100 GdB wegen der Seheinschränkung und 70 GdB wegen der Höreinschränkung eingetragen sind.
Die Seheinschränkung wird mit den entsprechenden Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen gemessen, die Höreinschränkung ohne Hörgeräte. Das Merkzeichen tbl kann wichtig sein, wenn eine Assistenz bei Alltagsverrichtungen oder spezielle Hilfsmittel benötigt werden und beantragt werden sollen.
Das Merkzeichen tbl ermöglicht die komplette Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr.